Schwimmerbund Schwaben 1895 Stuttgart e.V.
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Familiencard


Erstattung des Mitgliedsbeitrages über die FamilienCard

Liebe Vereinsmitglieder,

wie schon im Vorjahr ist es auch dieses Jahr möglich, das Guthaben auf der FamilienCard dafür zu nutzen, sich den Beitrag ihres Kindes im Schwimmerbund (zumindest teilweise) erstatten zu lassen.

Hierzu ist allerdings folgende Vorgehensweise zu beachten:

1. Der Mitgliedsbeitrag im Schwimmerbund für das laufende Jahr muss bereits bezahlt sein. Stichtag ist der 15. März. Entweder per Einzug durch den Verein oder durch Überweisung.

2. Das Formblatt muss ausgefüllt und unterschrieben an: Michael Meise, Dillmannstr. 11, 70193 Stuttgart geschickt werden.


Formular_FamilienCard.pdf   39 K

3. Die Daten werden dann jeweils am letzten Werktag eines Monats (ab März) an das Sozialamt der Stadt Stuttgart weitergeleitet.

4. Sie können dann ca. ab dem 10. Arbeitstag des Folgemonats davon ausgehen, dass den Bürgerbüros die notwendigen Daten vorliegen.

5. Für die Erstattung gehen Sie bitte mit ihrer FamilienCard und der Beitragsrechnung des Schwimmerbundes zum für Sie zuständigen Bürgerbüro. Dieses wird das Geld dann an Sie überweisen.

Der Verein übernimmt lediglich die Übermittlung ihrer Mitgliedsdaten. Für die Erstattung ist jedes Mitglied selbst verantwortlich.

Bitte beachten Sie: Das Guthaben auf Ihrer FamilienCard verfällt am 31. Dezember

Michael Meise